„Heute haben wir im Landtag das Hessische Ladenöffnungsgesetz geändert: Ab dem Sommer dürfen Minimärkte mit bis zu 120 Quadratmetern, die ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten und ohne Mitarbeiterbetreuung auskommen, auch am Sonntag öffnen. Das Thema war mir persönlich ein wichtiges Anliegen, denn bei meiner Rathaustour und bei vielen persönlichen Gesprächen in den letzten Wochen bin ich immer wieder auf die Notwendigkeit der Gesetzesänderung angesprochen und gebeten worden, mich im Landtag für eine Änderung einzusetzen: Die Änderung steht somit exemplarisch für die enge Verzahnung zwischen meiner Arbeit in Wiesbaden und den konkreten Auswirkungen hier daheim. Heute kann ich stolz sagen: Versprochen – gehalten!“, erklärt der Landtagsabgeordnete Patrick Appel.