Appel: Landtag ändert Ladenöffnungsgesetz & gibt Startschuss für Sonntagsöffnung von vollautomatisierten  Hofläden und Minimärkten

„Heute haben wir im Landtag das Hessische Ladenöffnungsgesetz geändert: Ab dem Sommer dürfen Minimärkte mit bis zu 120 Quadratmetern, die ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten und ohne Mitarbeiterbetreuung auskommen, auch am Sonntag öffnen. Das Thema war mir persönlich ein wichtiges Anliegen, denn bei meiner Rathaustour und bei vielen persönlichen Gesprächen in den letzten Wochen bin ich immer wieder auf die Notwendigkeit der Gesetzesänderung angesprochen und gebeten worden, mich im Landtag für eine Änderung einzusetzen: Die Änderung steht somit exemplarisch für die enge Verzahnung zwischen meiner Arbeit in Wiesbaden und den konkreten Auswirkungen hier daheim. Heute kann ich stolz sagen: Versprochen – gehalten!“, erklärt der Landtagsabgeordnete Patrick Appel.

Anfang Januar hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf Basis des alten Gesetzes verfügt, dass Tegut seine Teo-Mini-Märkte sonntags nicht mehr öffnen darf. Das Verkaufsverbot an Sonntagen stieß auf großes Unverständnis. Tegut hatte als Folge dessen vorerst sämtliche Expansionspläne für weitere Märkte in der Region auf Eis gelegt, bis eine Lösung gefunden ist. Mit der heutigen Änderung wird der Betrieb von automatisierten Minisupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt. Das neue Gesetz trägt der besonderen Rolle des Sonntags weiterhin Rechnung, während gleichzeitig ein modernes Einkaufsverhalten ermöglicht wird.

„Wir ermöglichen jetzt, dass man sich auch sonntags noch Frisches für das Familienfrühstück oder Leckeres für den spontanen Grillabend mit Freunden holen kann. Denn: Unsere Gesetzesänderung macht den Weg frei von rechtlichen Hürden und ist damit ein wichtiger Schritt zur Anpassung an das heutige Einkaufsverhalten. Zudem stärken die neuen Einkaufsmöglichkeiten unsere Ortskerne und die Lokalwirtschaft: Hofläden und Minimärkte schaffen neue Treffpunkte und verbessern die Grund- und Nahversorgung mit Gütern des täglichen Gebrauchs. Auch schaffen sie bei uns im ländlichen Raum neue Gewerbemöglichkeiten für unsere Landwirte und deren regionale Produkte. Außerdem bieten sie mobilitätseingeschränkten und älteren Mitmenschen ein ortsnahes Versorgungsangebot. Deshalb habe ich heute für die Öffnung gestimmt“, begründete der direkt gewählte Landtagsabgeordnete seine Entscheidung.

Markus Kern, CDU-Bürgermeisterkandidat für Gründau, erläutert die Auswirkungen der Gesetzesänderung für die gesamte Region: „Die Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes im Landtag ist nichts Abstraktes, was irgendwo im fernen Wiesbaden entschieden wird, sondern hat direkte Auswirkungen für uns hier vor Ort: Wegen des Urteils und der alten Gesetzeslage hatte Tegut die geplante Standorterweiterung in Mittel-Gründau vorläufig zurückgestellt. Jetzt, wo der Landtag die gesetzlichen Hürden für die Errichtung solcher Minimärkte beseitigt hat, ist es an den Verantwortlichen vor Ort, aktiv für den Bau der Märkte zu werben und damit das Angebot zu erweitern, Ortskerne zu beleben und die Versorgungsqualität auf dem Land weiter zu verbessern.“

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